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Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz – Was bringt es neues für Migrantinnen und Migranten? (Teil 1)

27. Mai 2021 um 18:00 bis 21:00

Einladung zur Online-Schulung mit der Referentin Dipl. Jur. MPH Sybill Schulz,
Beraterin, systemische Coach/Supervisorin, seit 2017 Leiterin der Koordinierungsstelle
Flüchtlingsmanagement in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales in Berlin tätig.

GG Art: 3.3. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.

Am 21.6.2020 ist das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADK) in Kraft getreten. Das
Berliner Gesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und bezieht sich ausschließlich auf
das behördliche und staatliche Handeln im Land Berlin. Dies ist anders als beim Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, das vor allem vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und im privaten
Umgang schützen soll. Neu ist beim LADG, dass auch der soziale Status und chronische
Erkrankungen einbezogen werden.

Damit Betroffene besser ihre Rechte durchsetzen können, wurde bei der Verwaltung eine
Ombudstelle zur Beratung von Betroffenen sowie Einzelfall und Verbandsklagerecht
eingeführt.
Wir möchten das Gesetz aus der Perspektive von Menschen mit Migrationsgeschichte
betrachten und besprechen, was es für diese für Verbesserungen bringt.

Anmeldung per Email: zusammenhalt-staerken@hausderkulturen.org

Details

Datum:
27. Mai 2021
Zeit:
18:00 bis 21:00

Veranstaltungsort

Zusammenhalt stärken

Veranstalter

Zusammenhalt stärken